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Fachkräfte-Lexikon

Probezeit

Kurz erklärt

Die Probezeit ist ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem meist eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt.

Die Probezeit ist ein vereinbarter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Sie darf höchstens sechs Monate dauern.

Kündigungsfrist in der Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes regeln.

Praxis-Tipps

Viele neue Mitarbeiter gehen in den ersten Monaten. Ein guter Start mit Paten und regelmäßigen Gesprächen hilft. Mehr im Ratgeber Onboarding im Handwerksbetrieb.

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