Die Probezeit ist ein vereinbarter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Sie darf höchstens sechs Monate dauern.
Kündigungsfrist in der Probezeit
Während einer vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes regeln.
Praxis-Tipps
Viele neue Mitarbeiter gehen in den ersten Monaten. Ein guter Start mit Paten und regelmäßigen Gesprächen hilft. Mehr im Ratgeber Onboarding im Handwerksbetrieb.
Sie suchen Fachkräfte?
TechnikTalent findet geprüfte Fachkräfte aus Ihrer Region – direkt bei Ihnen angestellt, ohne Zeitarbeit.