Bei der Arbeitnehmerüberlassung – umgangssprachlich Zeitarbeit oder Leiharbeit – ist ein Mitarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wird an einen Kundenbetrieb überlassen. Geregelt ist sie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Merkmale
- Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma
- der Kundenbetrieb zahlt einen Stundensatz
- die Überlassungsdauer ist gesetzlich begrenzt
- eine Übernahme ist oft gegen Gebühr möglich
Abgrenzung
Bei der Personalvermittlung wird der Mitarbeiter dagegen direkt beim Betrieb angestellt. Der Vergleich im Detail: Zeitarbeit oder Direktanstellung?
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