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Fachkräfte-Lexikon

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)

Kurz erklärt

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) bedeutet, dass ein Mitarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist und gegen Stundensatz an einen Kundenbetrieb überlassen wird.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung – umgangssprachlich Zeitarbeit oder Leiharbeit – ist ein Mitarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wird an einen Kundenbetrieb überlassen. Geregelt ist sie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Merkmale

  • Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma
  • der Kundenbetrieb zahlt einen Stundensatz
  • die Überlassungsdauer ist gesetzlich begrenzt
  • eine Übernahme ist oft gegen Gebühr möglich

Abgrenzung

Bei der Personalvermittlung wird der Mitarbeiter dagegen direkt beim Betrieb angestellt. Der Vergleich im Detail: Zeitarbeit oder Direktanstellung?

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