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Fachkräfte-Lexikon

Kündigungsfrist

Kurz erklärt

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt nach § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder Monatsende; für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit.

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzliche Grundfrist beträgt nach § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Längere Fristen

Für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Tarif- und Arbeitsverträge können abweichende Fristen festlegen.

Bedeutung im Recruiting

Gerade bei Meistern und Bauleitern ist die Kündigungsfrist oft länger. Wir vermerken sie deshalb in jedem Kandidatenprofil, damit Betriebe realistisch planen können.

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