Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft klingen ähnlich, werden arbeitsrechtlich aber unterschiedlich behandelt.
Bereitschaftsdienst
Der Mitarbeiter hält sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf und muss sofort einsatzbereit sein. Bereitschaftsdienst gilt in der Regel vollständig als Arbeitszeit.
Rufbereitschaft
Der Mitarbeiter kann seinen Aufenthaltsort frei wählen, muss aber erreichbar sein und innerhalb einer bestimmten Zeit reagieren. Als Arbeitszeit zählt meist nur der tatsächliche Einsatz – sofern die Vorgaben die Freizeit nicht stark einschränken.
Im Handwerk
Der Notdienst im SHK- und Elektrohandwerk ist meist als Rufbereitschaft organisiert. Eine faire Regelung ist ein wichtiges Argument im Recruiting. Details regeln Vertrag, Tarif und Arbeitsrecht.
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