Probearbeit ist im Handwerk beliebt: Beide Seiten sehen schnell, ob es passt. Rechtlich gibt es aber Grenzen.
Kennenlernen oder Arbeit?
Ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen ohne Arbeitspflicht ist in engen Grenzen möglich. Sobald der Bewerber produktiv mitarbeitet und Anweisungen befolgen muss, entsteht in der Regel ein Arbeitsverhältnis – mit Anspruch auf Vergütung.
Empfehlung
- Probetag kurz halten, etwa einen Tag
- vorab klären, ob und wie er bezahlt wird
- Versicherungsschutz klären
- keine eigenverantwortlichen Arbeiten beim Kunden
Mehr: Probetag im Handwerk richtig machen
Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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