Zum Inhalt springen
Fachkräfte-Lexikon

Meisterpflicht

Kurz erklärt

Die Meisterpflicht schreibt vor, dass zulassungspflichtige Handwerke nur mit Meister oder gleichwertiger Qualifikation als Betriebsleiter geführt werden dürfen.

Die Meisterpflicht legt fest, dass bestimmte Handwerke nur selbstständig betrieben werden dürfen, wenn der Inhaber oder ein Betriebsleiter einen Meistertitel oder eine gleichwertige Qualifikation hat. Welche Handwerke betroffen sind, steht in Anlage A der Handwerksordnung.

Betroffene Gewerke (Auswahl)

Zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören unter anderem Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Dachdecker, Zimmerer, Metallbauer und Tischler.

Bedeutung für Betriebe

Geht der einzige Meister, kann der Betrieb in Schwierigkeiten geraten. Die Suche nach einem Meister ist deshalb oft besonders dringend. Mehr unter Elektromeister finden.

Sie suchen Fachkräfte?

TechnikTalent findet geprüfte Fachkräfte aus Ihrer Region – direkt bei Ihnen angestellt, ohne Zeitarbeit.