Die Meisterpflicht legt fest, dass bestimmte Handwerke nur selbstständig betrieben werden dürfen, wenn der Inhaber oder ein Betriebsleiter einen Meistertitel oder eine gleichwertige Qualifikation hat. Welche Handwerke betroffen sind, steht in Anlage A der Handwerksordnung.
Betroffene Gewerke (Auswahl)
Zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören unter anderem Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Dachdecker, Zimmerer, Metallbauer und Tischler.
Bedeutung für Betriebe
Geht der einzige Meister, kann der Betrieb in Schwierigkeiten geraten. Die Suche nach einem Meister ist deshalb oft besonders dringend. Mehr unter Elektromeister finden.
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