Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Typisch ist eine abgeschlossene Ausbildung als Elektroniker oder ein vergleichbarer Abschluss.
Abgrenzung
- Elektrofachkraft: darf elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich ausführen
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): darf bestimmte Arbeiten nur nach Unterweisung und unter Leitung einer Elektrofachkraft ausführen
- Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK): trägt Fach- und Aufsichtsverantwortung für den elektrotechnischen Bereich
Bedeutung für Betriebe
Ob ein Bewerber als Elektrofachkraft eingesetzt werden kann, ist für viele Stellen entscheidend – etwa im Service, bei Prüfungen oder bei PV-Anlagen. Siehe auch Elektroniker finden.
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