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Fachkräfte-Lexikon

DGUV Vorschrift 3

Kurz erklärt

Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie schreibt vor, dass diese regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden.

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen.

Was geprüft wird

  • Ortsfeste Anlagen: zum Beispiel Verteilungen und fest installierte Maschinen
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel: zum Beispiel Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Ladegeräte

Die Prüffristen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und der Art der Nutzung. Prüfen dürfen nur Elektrofachkräfte bzw. unter deren Leitung elektrotechnisch unterwiesene Personen mit geeigneten Messgeräten.

Bedeutung für das Recruiting

Viele Elektrobetriebe bieten die DGUV-V3-Prüfung als Dienstleistung an. Elektroniker mit Prüferfahrung und sicherem Umgang mit Messtechnik sind deshalb gefragt. Wir fragen diese Erfahrung im Telefonat gezielt ab – mehr unter Elektroniker finden.

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