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Fachkräfte-Lexikon

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Kurz erklärt

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) wurde von einer Elektrofachkraft für bestimmte Tätigkeiten unterwiesen und darf diese unter deren Leitung ausführen.

Nicht jeder, der an elektrischen Anlagen arbeitet, ist Elektrofachkraft. Für bestimmte, klar abgegrenzte Tätigkeiten reicht eine elektrotechnisch unterwiesene Person, kurz EuP.

Was eine EuP darf

Sie darf festgelegte Aufgaben ausführen, für die sie von einer Elektrofachkraft unterwiesen wurde – etwa einfache Prüfungen unter Leitung und Aufsicht. Die Verantwortung liegt bei der Elektrofachkraft.

Im Recruiting

Für Prüfdienstleister und Facility Management können EuP eine Ergänzung zu Elektrofachkräften sein. Mehr: Personal für Prüfdienstleister

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